AGB

de Boer & de Boer GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen

de Boer & de Boer GbR – Nostalgiebar „Clowns & Helden“

 

1. Der Mieter übernimmt die Gewähr,

a. dass das Gelände für den Aufbau der Nostalgiebar nach Größe, Ebenheit, Befestigung, Tragfähigkeit und Bewuchs geeignet ist, sowie über eine mit schweren LKW bis 40 to. Nutzlast befahrbare Zufahrt verfügt.

b. dass der Eigentümer des Geländes und einer etwaigen privaten Zufahrt mit der Benutzung während der vereinbarten Nutzungsdauer, sowie während der Aufbau- und Abbauzeit einverstanden ist.

c. dass der Vermieter für eine eventuelle Vorbesichtigung (nach Anmeldung) für den Auf- und Abbau sowie Inspektionen der Mietsache freien Zugang hat, auch mit den von ihm erforderlichen Transportmitteln.

d. dass alle notwendigen behördlichen Genehmigungen bis zum Beginn der Aufbauarbeiten vorliegen und alle Gebühren und Kosten entrichtet sind.
Von allen diesbezüglichen Entgelt- und Schadensersatzansprüchen Dritter stellt der Mieter den Vermieter frei.

2. Der Mieter ist verpflichtet, die Nostalgiebar im gleichen Zustand, wie er es übernommen hat, fertig zum Abbau, (gereinigt) zurückzugeben.

3. Der Mieter bestätigt, dass innerhalb des Projektes ein Ansprechpartner zur Verfügung steht und bevollmächtigt ist, bei Übergabe des Projektes die Vollständigkeit gegenzuzeichnen.

4. Die laut Landesbauordnung vorgeschriebene Gebrauchsabnahme hat der Mieter bei der zuständigen Behörde so frühzeitig zu beantragen, dass sie vor Übergabe der Nostalgiebar an den Mieter im Beisein des Richtmeisters stattfindet.
Das dazu erforderliche Prüfbuch stellt der Vermieter solange wie erforderlich zur Verfügung. Sollte es erforderlich sein, dass das Prüfbuch im vorläufigen Besitz des Mieters bleibt, so haftet dieser für die ordnungsgemäße Rückgabe bzw. für den Verlust des Prüfbuches.
Es darf nur zur Vorlage bei der Abnahmebehörde verwendet werden, da Zeichnungen und statische Berechnungen urheberrechtlich geschützt sind.
Das Prüfbuch enthält eine original geprüfte statische Berechnung mit dem Prüfbericht eines Prüfamtes für Baustatik, eine Ausführungs- und gegebenenfalls eine Übertragungsgenehmigung sowie Formulare für die Gebrauchsabnahme. Alle bei der Gebrauchsabnahme gemachten Auflagen hat der Mieter zu erfüllen, soweit sie nicht der Konstruktion betreffen. Die erforderlichen Feuerlöscher sind vom Mieter anzubringen und betriebsbereit zu halten. Die Gebühren für die Gebrauchsabnahme sind vom Mieter zu tragen. Der Mieter bescheinigt dem Richtmeister des Vermieters die ordnungsgemäße Übergabe der fertigen Anlage. Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter oder sein Beauftragter das Mietobjekt dem Vermieter oder seinem Beauftragten wieder zu übergeben. Dabei sind eventuelle Beschädigungen aufzunehmen und in einem Protokoll zu bestätigen sowie von beiden Parteien zu unterzeichnen

5. Feuer und Sturmschäden an der Nostalgiebar trägt der Vermieter. Für alle anderen Schäden, sowie den Verlust der Mietsache haftet der Mieter. Der Vermieter kommt nicht für eventuelle Wasserschäden bzw. bei Feuer und Sturm für das Inventar des Mieters bzw. Dritter auf. Einen Schaden der Mietsache bei Übergabe muss der Mieter sofort reklamieren; nach Ingebrauchnahme festgestellte Schäden gehen zu Lasten des Mieters. Bei auch teilweisem Verlust der Mietsache vor Ende der Mietzeit ist der Mieter zur Minderung des Mietpreises nicht berechtigt. Der Mieter haftet für Sachschäden oder Untergang, unberührt davon, wodurch der Schadensfall verursacht wurde. Haftpflichtansprüche von Dritten aus deren Benutzung, gehen zu Lasten des Mieters. Ein entsprechender Versicherungsnachweis ist dem Vermieter vor Aufbaubeginn vorzulegen.

Das Bemalen und Bekleben der Mietsache ist dem Mieter verboten. Bei Verstoß kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Bei Rückgabe von verschmutzten oder beschädigtem Material bzw. Inventar berechnen wir Reinigungs- und Reparaturkosten. Die hierdurch anfallenden Stand- bzw. Ausfallzeiten gehen zu Lasten des Mieters.

6. Der Vermieter schuldet keine Nebenarbeiten, worunter alle Arbeiten zu verstehen sind, die über den Transport, das Auf- und Abbauen hinausgehen. Nimmt der Vermieter erforderliche Nebenarbeiten (sei es zur Veränderung und Wiederherstellung der Mietsache, zur Erfüllung behördlicher Auflagen oder aus anderem Grund) freiwillig vor, um die ordnungsgemäße und termingerechte des Vertrages zu gewährleisten, so sind diese Arbeiten zusätzlich und angemessen zu vergüten. Der Mieter übernimmt die im Zusammenhang mit der Übergabe des Mietobjektes eventuell anfallende Endreinigung zu Veranstaltungsbeginn.
Im Falle höherer Gewalt schuldet der Vermieter keinen Schadensersatz. Fälle höherer Gewalt sind beispielsweise: Sturm, Arbeitskampfmaßnahmen in einem der Heimatstaaten der Vertragsparteien, Aus- und Einfuhrverbot, Feuer und vergleichbare Unglücksfälle im Betrieb des Vermieters sowie andere außergewöhnliche Ergebnisse, die der Vermieter auch durch besondere nach Lage der Umstände von ihm zu erwartende Sorgfalt nicht verhindern kann.

7. Der Vermieter haftet nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden aus positiver Vertragsverletzung Einsteht einem Dritten ein derartiger Schaden, dessentwegen der Dritte den Mieter in Anspruch nimmt, so steht dem Mieter kein Aufrechnungs-, Zurückhaltungs- oder Erstattungsrecht zu.

8. Der Mieter darf den Vertrag schriftlich kündigen, falls er dies zwei Monaten vor Beginn der vereinbarten Nutzungszeit tut und gleichzeitig 75 % der vereinbarten Miete zahlt. Im Streitfall über die Einhaltung der Kündigungsfrist ist vom Mieter der Nachweis für die Rechtzeitigkeit durch Vorlage einer Postquittung für einen Einschreibebrief oder durch eine Zustellungsurkunde zu führen.

Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

„Zahlungsort ist Bochum“. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bochum. Diese AGB´s unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein oder nichtig werden, so sollen dennoch die übrigen Bestimmungen des Vertrages wirksam bleiben. Die nichtigen Bestimmungen sind alsdann so zu ergänzen oder umzudeuten, dass der mit der ungültigen Vorschrift beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.

Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.